Onlinezwang und Accountbindung: ein Kommentar

Wieder einmal erschien ein neues Spiel, das die Kontrolle des Herstellers über sein Produkt in neue Höhendimensionen lenkt. Die Rede ist selbstverständlich von Diablo III, welches neben einem Account auch einen ständigen Onlinezwang voraussetzt.

Den Anfang dieses Trends machte Ende 2004 die Fortsetzung von Valves populärem Ego-Shooter Half Life 2. Seither sind viele Hersteller diesem Beispiel gefolgt. Selbst reine Singleplayer-Titel werden an Konten gebunden und benötigen eine Onlineaktivierung. Manche Titel ließen sich zeitweise oder lassen sich sogar heute noch, nur drei Mal aktivieren. Zum Teil spürten die Käufer schon einige Nachteile dieser Maßnahmen. Titel wie Die Siedler oder das neuste Anno ließen und lassen sich zeitweilig nicht spielen, weil die Server manchmal „down“ sind. Auch die Käufer von Blizzards neustem Hit bekamen dies gleich in den ersten Tagen schmerzhaft zu spüren. Umso erstaunlicher, wie viele Menschen sich diesen, meiner Ansicht nach unerträglichen Zustand, selbst schönreden.

Beide Games, Half Life 2 als auch Diablo III, brachen trotz ihrer restriktiven Einschränkungen alle Verkaufsrekorde und verleiteten andere Publisher schon häufig, es ihnen bei ihren Produkten gleich zu tun (Accountbindung, Onlineaktivierung) und werden sicherlich künftig auch zur Nachahmung animieren (ständiger Onlinezwang). Ein Trend, dem ich nichts Gutes abgewinnen kann.

Es geht mir bei Spielen in erster Linie darum, dass die Spiele mir gehören. Wenn sie nur online gespielt werden können oder einen entsprechenden Account beim Hersteller benötigen, dann bin ich von diesem abhängig. Ich kann das Spiel nicht weiterverkaufen, was aber schlimmer ist, ich kann es nicht einmal an einen Freund verleihen! Früher haben wir immer fleißig Spiele untereinander getauscht. Das geht heute nicht mehr!

Auch spiele ich gerne noch einmal alte Klassiker aus den 80ern, meine allerersten Spiele, aus Nostalgiegründen. Ich bezweifle, das ich ein Spiel, welches an Steam, Origin, den Ubi-Launcher oder an eine sonstige Plattform gebunden ist in 20 oder gar 30 Jahren noch spielen kann, wenn dieses einen Account benötigt. Wahrscheinlich gibt es den Hersteller dann schon gar nicht mehr.

Effektiv werden dadurch etwa rein virtuelle Downloadspiele sogar noch weniger wert als eine Raubkopie! Ist das nicht Paradox!?

Also Eigentum mit Verfallsdatum? Habe ich mit meinem Händler einen Mietvertrag über zehn Jahre geschlossen oder so was? Nein, habe ich nicht! Da stellt sich mir gerade die Frage, ob es überhaupt legal ist, wenn der Hersteller ein Produkt nach belieben nach einem bestimmten Zeitraum einfach unbrauchbar machen kann, egal ob gewollt (zu teuer) oder ungewollt (Pleite)?

Außerdem nimmt es langsam alberne Ausmaße an. Ein Mitarbeiter von Blizzard verkündete kürzlich, dass die Firma Accounts bannen wird, wenn jemand zum Beispiel eine Mod wie die für düsterere Texturen benutzt. Ich stelle mir gerade vor, ich möchte ein Spiel mit einer Mod oder einem Trainer nutzen, und dem Hersteller gefällt dies nicht und er sperrt mich von meinem Eigentum aus. Hallo!? So was geht einfach nicht! Wenn ich ein Spiel kaufe, dann mache ich damit, was ich will, zumindest wenn es um Offline- und Solospiele geht.

Ich glaube, ich würde so einen Hersteller in Grund und Boden verklagen, wenn der mir mein Spiel sperrt, weil ich im Singleplayermodus einen Textur-Mod genutzt habe. Ich habe das Spiel schließlich bezahlt! Wenn die einen Sperren, dann müssten sie gesetzlich verpflichtet sein, das Geld zurückzuzahlen! Das ist eine Sache, die mich grundsätzlich annervt. Übrigens auch, wenn ich es grundsätzlich gut heiße, das Cheater aus Onlinespielen ausgeschlossen werden, so sehe ich auch hier, dass andererseits der Hersteller dann in der Pflicht gegenüber dem Cheater steht, da sie ihm sein Eigentum weggenommen haben, wenn sie ihn sperren. Und entsprechend verpflichtet sein müssen - nicht müssten - müssen, ihm Ersatz zu zahlen, schließlich hat er das Game gekauft. Bei solchen Dingen fehlt es mir eindeutig noch an gesetzlichen Regelungen. Derzeit scheinen die Spiele-Publisher aber leider tun und lassen zu können, was auch immer sie wollen.

Und das Schlimme ist ja, dass man sich in Foren immer mit Vollpfosten streiten muss, die behaupten, man kaufe ja gar kein Spiel, sondern nur eine Nutzungslizenz und das Spiel gehöre einem ja gar nicht! Soweit ist es mit der Indoktrinierung durch die Publisher schon gekommen! Dabei spielt es effektiv gar keine Rolle, ob man von Lizenz oder einem Produkt (etwa dem Spiel auf Datenträger) spricht. Das Wort Kauf beinhaltet nun einmal, dass der Besitz im Austausch gegen Geld wechselt, dies ist so im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt (§ 433 BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html). Der Vertragspartner eines Konsumenten ist außerdem immer der verkaufende Händler. Beim Kauf gelten dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die vor dem Kauf bekannt gemacht werden müssen. Außerdem müssen die AGBs der Software selbstverständlich dem deutschen Urheberrecht und dem BGB entsprechen. Sämtliche Klauseln, die sich immer wieder gerne in schlicht aus dem amerikanisch übersetzten „End User Licence Agreements“ (EULAs) finden, die sich nicht an diese Vorgaben halten, sind schlichtweg ungültig! Wieso so viele Spieler denken, ein amerikanisches, dort sicherlich gesetzlich gültiges Lizenzwerk, gelte auch automatisch in Deutschland, ist mir nicht verständlich? So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil schon im Jahr 2000 festgelegt, dass Software weiter verkauft werden darf, was die meisten EULAs aber einfach verbieten (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2000-7&Seite=4&client=3&nr=22588&pos=148&anz=192). Außerdem gilt der Erschöpfungsgrundsatz (siehe Artikel 4 (2) über zustimmungsbedürftige Handlungen in den Richtlinien der Europäischen Union (EU) zum Rechtsschutz von Computerprogrammen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:111:0016:0022:DE:PDF) sowie § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69c.html). Wenn ein Softwarehersteller sein Programm verkauft hat, dann hat er keine Kontrolle mehr, was der Käufer mit dieser Software anstellt. Dies bedeutet zum Beispiel, dass ein Spieler einen Titel wie Skyrim modden darf. Denn durch Mods (Kurzform für den englischen Begriff Modification) wird der urheberrechtlich geschützte Programmcode geändert, indem etwa Texturen ausgetauscht werden, was laut Artikel 6 der obigen EU-Richtlinien zulässig ist, ein Käufer darf sogar den gesamten Sourcecode dekompilieren und umschreiben, wenn ihm danach ist. Die Sperrung eines Accounts und damit eines Spieles verstößt demzufolge gegen EU-Recht. Allerdings gibt es bei der ganzen Sache einen gewaltigen Haken. Im Verfahren von Verbraucherschützern gegen Valve im Fall Half Life 2 entschied der BGH im Februar 2010 (Az.: I ZR 178/08), dass der Besitzer der Software diese zwar weiter verkaufen kann, allerdings gehört der, um das Game spielen zu können benötigte Account als Teil von Valves Onlineplattform Steam, nicht mit dazu. Das heißt, das Spiel ist nicht nutzbar (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=52877&pos=4&anz=634).

Die Europäische Union hat schon vor ewigen Jahren festgelegt, dass Software gleich wie Literatur oder Musik zu behandeln ist, siehe Artikel 1 (1) im Link zur EU-Richtlinie. Für Deutschland gelten bei diesen Medien dabei einige Ausnahmeregelungen im Urheberrecht. Musik und Bücher dürfen zum Beispiel im Freundeskreis frei kopiert werden, dafür fallen Abgaben an, die von Vergütungsgesellschaften wie der GEMA oder VG Wort eingenommen und als Kompensierung für einen wahrscheinlichen Verkaufsausfall an die Hersteller ausgeschüttet werden. Deutschland hat im Urheberrecht extra festgelegt, dass diese Ausnahmen allerdings nicht für Software gelten. Außerdem konnte die Medienindustrie vor einigen Jahren durchsetzen, dass ein vorhandener funktionierender Kopierschutz nicht umgangen werden darf. Eine Privatkopie also dadurch unmöglich wird. Die Abgaben werden natürlich dennoch gerne einkassiert. Das Verhindern einer Sicherheitskopie steht übrigens nicht unbedingt im Einklang mit Artikel 5 (2) oben genannter EU-Richtline. Genauere Ausführungen über die Privatkopie liefert unter anderem folgender Artikel auf Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie.

Abseits dieses ganzen juristischen Sumpfes gibt es (hoffentlich) ein klares Verständnis, was es bedeutet, wenn man eine Ware käuflich erwirbt, unabhängig, ob es sich um ein Spiel (bzw. dessen Lizenz) oder einen Kleiderschrank handelt. Diese ganzen gesetzlichen Fallstricke und Lücken, welche die Publisher nur zu gerne ausnutzen, will ich nicht mitmachen! Sorry, aber wenn ich etwas kaufe, dann gehört es mir! Kaufen ist eben nicht gleich Mieten. Und wenn ich wie bei Onlinekonten das Gefühl habe, nicht die volle Verfügung über mein Eigentum zu haben, dann können die Publisher ihrem Kram behalten! Von mir sehen die für solchen Scheiß keinen Cent!

Aber es ist eben das alte Leid, als Half Life 2 damals veröffentlicht wurde haben alle gejammert, gekauft haben sie es trotzdem wie blöde und damit den Weg für Steam und Co. geebnet. Als Battlefield 3 kam und an Origin gebunden war haben alle geschimpft, auch wegen vermeintlicher Spionagefunktionen. Aber gekauft haben es trotzdem Millionen. Und als Electronic Arts (EA) die AGB geändert hat, noch nicht einmal die Software, da waren mit einmal alle schon wieder zufrieden. Das heißt, Origin spionierte fleißig weiter, aber es stand ja nicht mehr in der AGB. Ganz großes Kino! Sorry, wenn ich es so sage, aber das dumme Kaufvieh, und ich muss dieses hässliche Wort benutzen, ist zu blöd und gierig und kann nicht mehr selbst denken, und macht alles mit, was die Hersteller ihnen vorbeten und erzählen. Hauptsache ist, sie haben ihren Spaß. Armselig!

Deswegen halte ich die Flagge des Konsumverweigerers hoch und kaufe nur noch Spiele wie die von CD Project RED (The Witcher 1 und 2), die auf DRM abseits eines herkömmlichen Kopierschutzes des Datenträgers verzichten, Downloadable Content (DLC), nannte sich früher Update, kostenlos anbieten und den Kunden nicht nur als willige und saudoofe Melkkuh sehen, die alles mit sich machen lässt, solange man ihr die durch Medienhype erzeugten Drogen (in Form von Spielen) nicht vorenthält.

Genau diese ignorante Sichtweise vieler klagloser Konsumenten ist es, die mich aufregt. Derzeit herrscht in Foren geradezu ein Krieg, wo ein nicht unerheblicher Teil die aktuellen ständigen Serverausfälle bei Diablo III schönreden. Dass ohne Onlinezwang dieses Problem gar nicht existieren würde, wird schlicht ausgeblendet! Und gerade ein technisch anspruchsloses Spiel wie Diablo III, das auch auf einem schwachen Netbook läuft oder auf uralten Notebooks ist doch dafür prädestiniert auch mal unterwegs gespielt zu werden oder im Urlaub - blöd nur, dass man da im Regelfall kein Internet hat.

Und um noch einmal auf das Verfallsdatum zurückzukommen. Gerade Klassiker werden doch auch heute immer noch gerne gespielt. Mir fallen auf Anhieb alleine z. B. auf dem Super Nintendo (SNES) ein Stapel Spiele ein, die noch immer eine riesige Fangemeinde haben und von vielen gespielt werden, etwa The Legend of Zelda - A Link to the Past, Secret of Mana, Chronotrigger, diverse Final Fantasys oder Super Metroid. Auf dem PC gilt die Diablo-Serie als zeitloser Klassiker, viele spielen die ersten Teile immer noch. Viel Spaß bei dem Versuch, dies in 20 Jahren beim dritten Teil auch noch zu tun. Dann hat der Spielefan nur noch ein wertloses Stück Plastik ohne Funktion im Regal stehen.

Für Sammler ist so ein Onlinezwang damit richtiggehend abartig! Außerdem denken wir daran, wie rege bereits heute die Retro-Szene ist. Da fällt ein ganzer Markt weg, Spiele verschwinden gar in der Bedeutungslosigkeit, weil sie in Zukunft einfach unspielbar sind.

Immerhin gibt es auch auf dem PC unendlich viele Klassiker, die heute noch häufig gespielt werden, man denke nur an alte Sierra oder Lucas Arts Adventures wie Leisure Suit Larry und Monkey Island. Oder an Rollenspiel-Opas wie Ultima und Baldur‘s Gate. Nicht umsonst orientiert sich ein Indie-Titel wie Legend of Grimrock extrem an zwanzig Jahre alten Spielen wie Dungeon Master und Eye of the Beholder. Warum unterstützen Fans alternde Entwickler-Legenden wie Al Lowe und Tim Schafer bei ihren Kickstarter-Projekten? Weil diese alten Spiele eben immer noch von vielen geliebt und gerne gedaddelt werden!

Aber die Softwarefirmen stellen auch in dieser Hinsicht das Ganze durchaus mit System an. Anstelle seine alten Spiele aus dem Regal zu kramen, kaufen viele Zocker sie wohl lieber neu, meist natürlich rein virtuell als Download, der faktisch genauso viel Sammlerwert hat wie eine Raubkopie. Ich sage gar nichts dagegen, wenn jüngere Spieler oder diejenigen, die entsprechende Titel damals verpasst haben dank Good old Games (GoG), Playstation Store, XBox Live Marketplace oder Nintendo Store alte Perlen nachholen. Dabei verlieren gerade Konsolenspiele unendlich an Charme (und auch Qualität), wenn sie nicht auf ihrem Originalsystem gespielt werden, sondern per Emulation (am schlimmsten auch noch auf einem Smartphone mit Touchsteuerung). Beim PC ist zumindest letzterer Punkt zum Glück ohne Bedeutung.

Aber wie viele Leute gibt es, die sich eine Musik-CD aus ihrer Sammlung in iTunes neu kaufen, anstelle einfach die CD zu rippen? Kann es so dumme oder faule Menschen überhaupt geben?

Nur, ich persönlich sehe es nun gar nicht ein, ein Spiel mehrfach zu kaufen. Warum sollte ich das, wenn ich das alte Original eh im Schrank stehen habe? Ich verstehe diese Leute ehrlich gesagt nicht. Haben die alle zu viel Geld übrig?

Ich kaufe mir jedenfalls lieber neue Spiele, neue Musik, Sachen, die ich noch nicht hatte von meinem Geld und verwende meine damals gekauften Produkte weiter. Dadurch habe ich doch viel mehr davon, eben zwei verschiedene Spiele oder Alben anstelle zwei Mal ein Spiel oder Album.

Die Mehrheit der jüngeren Spieler, die denkt leider einfach gar nicht an Morgen. Als ich 20 war, habe ich auch gedacht, 20 Jahre weiter wird nie kommen, das ist doch in unendlich ferner Zukunft. Tatsächlich ist das SNES in diesem Jahr 20 geworden, der Gamecube zehn! Einen C64 gibt es bald 30 Jahre!

Die Erfahrung lehrt außerdem, dass es bei den meisten Publishern gar nicht so lange dauert, bis der Onlinedienst für ein Spiel eingestellt wird. Bei vielen EA-Titeln beispielsweise geschieht dies zum Teil schon nach nur einem Jahr. Wer versucht mal ein älteres Need for Speed, wie das immer noch sehr populäre Underground online zu zocken, der wird eine Überraschung erleben: Es geht nicht! Auch XBox Live für die alte XBox-Konsole ist seit Jahren eingestellt. Wenn es sich für die Hersteller nicht mehr lohnt, dann wird der Laden dichtgemacht! Punkt aus. Und der Zocker, der guckt in die Röhre. Zumindest das sollte heutzutage auch jemand mit Anfang 20 vielleicht schon mal gemerkt haben, wenn er doch mal sein fünf Jahre altes Lieblingsspiel von damals wieder rauskramt.

Und das alles betrifft ja nur den Onlinemodus, die Spiele kann man ja trotzdem noch zocken. Dumm, wenn Diablo III jetzt als Vorreiter gilt und bald bei vielen Produkten ständiger Onlinezwang herrscht. Es ist also diese Gedankenlosigkeit, die ich an erster Stelle anprangere. Spiele verkommen zum Wegwerfprodukt. Einmal durchzocken, dann ab in die Tonne. Ohne Accountbindung hätte man dieses entwertete Produkt wenigstens noch weiterverkaufen können.

Erst danach regt es mich auf, dass so viele Menschen sich einen Teufel um ihre Rechte scheren. Wie gesagt, wenn jemand eh nicht sammelt, dann hätte er das Spiel verkaufen können. Zwei, drei alte Spiele verkauft, hätte dann ja ein neues bedeuten können. Die Hersteller machen sich durch solche restriktiven Maßnahmen wie dem Aushebeln des Gebrauchtmarktes den Handel selbst kaputt. Und wie reagieren sie darauf? Mit noch restriktiveren Maßnahmen! Vorgeschoben wird dann immer nur zu gerne das Raubkopieren. Dabei sollte doch auch der Letzte inzwischen mitbekommen haben, dass Raubkopierer entweder gar nichts für Spiele ausgeben würden, sie also auch sonst nicht kaufen täten, oder aber die größten Spielefans sind, die sich so viele Games wie möglich für ihr vorhandenes Budget kaufen. Zusätzlich verbreiten Raubkopien ja den Bekanntheitsgrad, schaffen im Zweifel also gar neue Käuferschichten. Gerade neue Marken profitieren von der Raubkopierer-Szene, da es praktisch keine Demoversionen mehr gibt und wenn, die sich vom fertigen Spiel häufig stark unterscheiden, kommt es meinen Beobachtungen zur Folge häufig dazu, dass jemand den zweiten Teil eines Titels, den er illegal kopiert hatte, dann kauft, wenn dieser ihm gut gefallen hat. Ohne die Raubkopie wäre dies nicht geschehen. Ein Markt hat nun einmal nur eine bestimmte Größe, die Abhängig von Angebot und Nachfrage sowie der beim Konsumenten verfügbaren Geldmenge ist, letzteres erklärt zum Beispiel die riesigen preislichen Unterschiede bei Spielen etwa in Deutschland und Großbritannien. Und wir wollen hier schließlich auch nicht verschweigen, dass die Spieleindustrie die umsatzstärkste Industrie in der Medienbranche ist, die schon vor einigen Jahren die 20 Milliarden US Dollar im Jahr übersprungen hat. 

Ich denke, damit ist ein ausführlicher Rundumschlag getan, der sowohl die tatsächliche rechtliche Situation abseits der gerne verbreiteten Ammenmärchen im Internet abdeckt, als auch die Auswirkungen auf unser Spielehobby für die Zukunft. Nicht umsonst heißt es: Wahret den Anfängen. Doch diese sind längst Geschichte, jetzt gilt es eher die Rechte des Verbrauchers zu schützen, und die Zustände nicht noch weiter zu verschlimmern. Dazu ist es nötig, dass nicht gedankenlose Spielesüchtige alles nachplappern, was die (meist amerikanischen) Firmen ihnen nur zu gerne eintrichtern, sondern sich auch mal selbst Gedanken machen, ob sie diese fortschreitende Entrechtung ihres Eigentums so wirklich weiter mitmachen wollen und nur der tumbe Zahlmeister sind, der sich kritik- und kommentarlos nur allzu gerne ausnehmen lässt wie eine Weihnachtsgans?

Kommentare

  1. In allen Angesprochenen Punkten ein DICKES SIGN!!!!!!
    Schöner Beitrag der mir voll und ganz aus der Seele spricht,aber was sollen wir tun?Seitdem Gaming vom mainstream überrollt wurde sind die Vollpfosten in der (zahlenden) überzahl.Ich war nie ein freund von Cracks und dergleichen,aber es wird zeit diese haltung nach über 20zockerjahren zu überdenken......

    AntwortenLöschen
  2. http://www.gutefrage.net/frage/broser-game#answer37731888

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Sorry, ich verstehe nicht, was du damit sagen willst?

      Löschen
  3. Hast du eigentlich auch noch ein real Life. Wahrscheinlich kann man sich die Frage sparen, wenn man sich deine geschwurbelten Beiträge auf Gamestar.de gamersglobal oder jetzt hier anschaut. Ernsthaft, hast du so viel Zeit ....??
    Mein Tipp wäre, auch mal wieder mit richtigen Menschen zu sprechen und vor allem nicht vergessen, es geht hier um Videospiele und nicht um den 3. Weltkrieg. Aber es soll tatsächlich Menschen geben, deren Lebensmittelpunkt sich anscheinend nur um Games dreht.... kaum zu glauben oder? Das geht sogar so weit, dass Forenuser beschimpft und beleidigt werden, wenn sie der eigenen (einzig wahren) Meinung widersprechen.
    Also in diesem Sinne, Fenster auf, mal tief durch atmen, dann wirds auch wieder mit der Schnappatmung.....

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich veröffentliche auf Gamers Global nicht ohne Grund nicht mehr. Da User wie du andere Meinungen nicht akzeptieren wollen, sich gegenüber Argumenten tot stellen und stattdessen mir im Gegenzug, weil ihnen die Argumente ausgegangen sind dann Vorwerfen, ich würde andere Meinungen nicht akzeptieren. Deine Wortwahl mit Ausdrücken wie "Geschwurbel" oder "Schnappatmung" ist in der Hinsicht auch nicht sonderlich förderlich.

      Und wenn ich in so einem Fall manchmal im Ton härter werde, dann weil sich viele User eben wirklich einfach dumm stellen oder zuerst(!) mit dem Beleidigen angefangen haben. Nur, wenn meine Meinung einmal nicht der offiziellen Gamers Global Meinung entspricht, heißt das nicht, dass ich mir alles gefallen lassen muss! Besonders köstlich finde ich es, dass die Gamers Global User es toll finden, wenn Herr Langer verbale Tiefschläge austeilt, wo jeder User der nicht seiner Seite beitritt sofort für gesperrt werden würde, sollte er etwas ähnliches wagen. Das ist unprofessionell! So etwas würde es nicht einmal hier auf meinem Blog geben!

      Nun, ich habe oben z.B. genügend Gesetzesvorschriften genannt, die meine Aussagen untermauern. Etwa beim Thema Lizenzen. Ob mich die Lizenz zum Eigentümer meines käuflich erworbenen Produktes macht oder das Produkt gleich mir gehört, spielt eben keine Rolle.

      Und sicher geht es nicht um den dritten Weltkrieg, Herr Anonym, aber es geht verdammt noch einmal um unsere Verbraucherrechte! Die können dir egal sein, gerade wenn es um etwas so profanes wie Spiele geht. Doch ich gebe viel Geld für mein Hobby aus, es hat also durchaus einen hohen Stellenwert in meinem Leben. Und sicher wirst auch du dich schon einmal in diesem Bereich über etwas geärgert haben.

      Löschen
    2. Ach ja, schöne Anonymität. Nicht ärgern lassen Spiritogre, ich fand den Artikel gut und auch von mir gibts nen dicke SIGN

      Löschen
  4. Noch eine kleine Ergänzung zum Artikel um einige Dinge besser verständlich zu machen:

    Wie ich im Artikel schon schrieb, muss sich eine AGB natürlich an die gesetzlichen Vorschriften in Deutschland halten. Jede Klausel, die diesen Vorschriften widerspricht ist schlicht ungültig. Ein Beispiel:

    Durch den Kauf eines Spiels oder der Lizenz wird man zum Eigentümer - siehe Paragraf 433 BGB. Wenn also in der AGB im schönsten Juristendeutsch steht, dass der Hersteller das Spiel dem Käufer (unbefristet) zur Nutzung überlässt, bedeutet dies schlicht, der Käufer ist der neue Besitzer. Jede andere Bedeutung dieser Formulierung würde eben gegen Paragraf 433 verstoßen. Und soweit ich weiß, gibt es für Medien auch keinen Extraparagrafen der besagt, dass Paragraf 433 für diese nicht gilt ...

    Es ist also eben gerade nicht so, dass das, was der Hersteller in seine AGB schreibt wirklich Bestand hat. Das Problem ist nur, solange wegen 50 Euro niemand den Hersteller verklagt, hat der keinen Grund diese Vorschriften zu ändern, weil viele Leute sie doch für bare Münze nehmen, was für ihn natürlich von Vorteil ist.

    Außerdem, wie schon seit Jahren in allen PC Zeitschriften immer wieder von Juristen erklärt, eine AGB muss vor dem Kauf zugänglich gemacht werden. Sie ist Bestandteil des Kaufvertrages und entsprechend dem Gesetz müssen sämtliche Details eines Deals dem Käufer vor(!) Kauf bekannt sein. Dazu kommt eben, dass Vertragspartner der Händler ist, der ja auch im Garantiefall erster Ansprechpartner ist.

    Damit ist die AGB des Herstellers, die man beim ersten Start abnicken soll, schon in zweifacher Hinsicht nicht mehr gültig. Und jetzt kommt noch ein dritter spannender Punkt, die Spielehersteller nennen das ganze ja nicht einmal AGB sondern eben EULA. Ein Vertragswerk, das es in der deutschen Rechtssprechung überhaupt gar nicht gibt! Schließlich müsste das AGB heißen. Also selbst wenn man ein Spiel direkt beim Hersteller kauft und der einem die EULA vor Kauf zeigt, ist fraglich ob diese überhaupt irgend eine gesetzliche Macht hat. Diesen Punkt haben Juristen bisher scheinbar noch gar nicht beleuchtet?

    Und wie gesagt, alle Punkte die gegen das BGB oder die anderen angeführten Vorschriften verstossen, sind schlicht ungültig.

    Da normalerweise die Abmahnanwälte sofort aus dem Kreuz gekrochen kommen, wenn auch nur ein winziger Fehler in der AGB bei einem Kleinsthändler auf Ebay auftaucht, dies bei Spielen bzw. Software irgendwie nie passiert, kann man wohl davon ausgehen, dass die gesetzliche Relevanz einer EULA Richtung Null tendiert.

    Problematisch wird es dann eben halt bei Onlinespielen. Wenn der Hersteller Daten des Spielers durchsucht, etwa die Rechnerkonfiguration, so kann der Spieler natürlich nichts dagegen machen, egal ob er damit einverstanden ist oder nicht oder ob dies sogar gegen das Gesetz verstösst. Hier muss eben jeder Spieler selbst wissen, wie weit ihm Datenschutz, Persönlichkeitsrechte etc. wichtig sind. Effektiv ist man in dem Bereich total vom Hersteller abhängig. Eben auch, was das Thema Sperrungen oder Einstellung des Dienstes angeht. Letztlich also wieder einmal des Spielers Entscheidung. Und hier möchte ich eben gerne etwas Aufklärungsarbeit bzw. Augenöffnerei betreiben und vielleicht auch etwas mehr Kritikfähigkeit.

    AntwortenLöschen
  5. Und falls jetzt noch jemand auf die Idee kommt zu sagen, Software sei keine Sache (siehe § 90 BGB) und § 433 BGB gelte deswegen schließlich nur für materielle Güter, den verweise ich auf folgendem Link: http://www.jurpc.de/aufsatz/20090017.htm

    Zitat:
    "In der Rechtsprechung und der mittlerweile herrschenden Meinung im Schrifttum wird Software dagegen zutreffend als bewegliche Sache im Sinne von § 90 BGB eingeordnet.[19] Die Sacheigenschaft von Software wird damit begründet, dass die der Steuerung des Computers dienenden Programme nur dann ihre Funktion erfüllen können und nutzbar sind, wenn sie in verkörperter Form entweder auf einem Wechselspeichermedium oder einer Festplatte vorhanden sind.[20] Ein Computerprogramm, das keine derartige Verkörperung aufweist und nur in nichtmaterieller Form vorhanden ist - etwa weil es als geistiger Inhalt nur im Kopf des Schöpfers existiert - kann einen Computer nicht zur Ausführung einer bestimmten Funktion oder Aufgabe veranlassen. Wenn aber die Verkörperung von Software auf einem Datenträger stets notwendige Voraussetzung für die funktionsgemäße Nutzbarkeit des Computerprogramms ist, dann ist der Datenträger nicht bloßes Transportmittel für die Verkehrsfähigkeit eines immateriellen Gutes.[21] Der Datenträger kann vielmehr mit einem Buch verglichen werden, welches ebenfalls Sachqualität aufweist. Auch das Buch ist Ergebnis einer schöpferischen Geistestätigkeit und wird ausschließlich zum Zwecke der Informationserlangung und nicht wegen seines Informationsträgers erworben, ohne dass es dabei seine Sachqualität verliert.[22] Aufgrund der für die funktionsgemäße Nutzung notwendigen Verkörperung eines Computerprogramms auf einem Datenträger sind Computerprogramme daher als bewegliche Sachen im Sinne von § 90 BGB zu qualifizieren.[23]"

    AntwortenLöschen
  6. Drei Worte, mehr braucht es eigentlich nicht:

    Du hast recht.

    Die Entwicklung der letzten Jahre ist wirklich traurig, aber was kann man als einzelne Person bewirken? Natürlich kaufe ich mir so einen Schwachsinn nicht, doch denke ich auch nicht, so etwas zu bewirken.

    Naja, früher war ja bekanntlich eh alles besser. Gibt noch genug alte Spieletitel zum Nachholen...

    AntwortenLöschen
  7. Ich oute mich mal zunächst als Steam-Fan und überhaupt Freund von digitalen Verkaufs-Plattformen. In dem Sinne kann ich einigen Argumenten nicht so ganz zustimmen oder sehe diese anders, kann aber auch die Bedenken hinter den digitalen Spiele-Verkäufen nachvollziehen. Ansonsten geht dieser Artikel mMn. auch sehr einseitig an die Thematik ran - aber gut, warum sollte man das nicht machen dürfen :)?.

    Zunächst stimmt es, ich kann Account-gebundene Spiele nicht weiter verkaufen und auch nicht ausleihen. Aber gerade dieser Punkt stört mich persönlich nicht. Spiele verleihe oder verkaufe ich schon lange nicht mehr.
    Auch teile ich den Reiz um den Sammlerwert nicht. Ich möchte einfach keine Regale und Vitrinen voller Spiele in meiner Wohnung stehen haben und bin froh, wenn ich Spiele in dieser Form digital auslagern kann.
    Bezüglich dem Charme der Originalsysteme sehe ich das auch anders. Als Retro-Verfechter versuche ich die Leute in Retro vs Modern-Diskussion immer zu überzeugen, dass die alten Spiele noch immer gut sind, weil es abseits der Nostalgie und des Retro-Effekts einfach zeitlose Klassiker sind. Sie sind geniale Spiele, weil man sie immer und überall auf jeder Plattform noch immer spielen kann.

    Von diesen Punkten abgesehen stimme ich aber dem aktuellen Problem um die Account-Bindung zu. Kaufe ich ein Spiel, bin ich von den Anbietern schlichtweg abhängig. Diesbezüglich muss auf jeden Fall eine sichere Lösung entwickelt werden. Mehr ins Detail möchte ich nicht gehen, denn darüber handelt ja der Artikel :).

    Ansonsten komme ich zu meinem Hauptanliegen. Ich bin der Meinung, dass digitale Plattformen wie Steam oder das PSN für den Erhalt von Videospielen tatsächlich zu wichtig geworden sind und die Kritiker einige Punkte zu übersehen scheinen.
    So kann ich zwar jederzeit meine SNES- und N64-Spiele rauskramen und zocken. Aber nicht jeder hat sich in seiner Kindheit eine allesumfassende Spielesammlung zugelegt. Also müsste ich meinen Indianer Jones-Hut aufsetzen und mich an die Gebraucht-Verkäufer wenden. Das kann mal leichter gehen wie bei einem Zelda - A Link To The Past, aber auch wesentlich schwerer werden wie bei einem Mega Man X2, welches locker für 100€ weg geht. In jedem Falle müsste ich aber auch nur zu seinem gebrauchten Exemplar greifen, welches hoffentlich funtkioniert. Funktioniert das alles nicht bleiben dann nur die illegaleren Methoden.
    Accountgebundene Spiele mögen in die Bedeutungslosigkeit verschwinden, aber ohne ein Archive oder Portierungen auf neue Plattformen werden auch die alten Klassiker irgendwann verschwinden. Konsolen, besonderes die neueren, und physische Datenträger halten nämlich auch nicht für die Ewigkeit.
    Auf jeden Fall greift da dann doch wieder Steam, welches gerade neulich die beiden Klassiker Thief 1 und 2 ins Sortiment genommen haben.
    Zu erwähnen sind auch die Möglichkeiten, die die digitalen Verkäufe anbieten. So denke ich, der Indie-Markt wäre nicht so stark geworden, wenn es nicht Plattformen wie Steam oder X Box-Live Arcade geben würde. Die Hürde um den Retail-Markt hätten sie nicht geschafft. Haben auch schon I Am Alive oder Alan Wake - American Nightmare nicht geschafft, aber als "Auffangbecken" gibt es hier wieder die Möglichkeit der digitalen Verkäufe.
    Ansonsten geht der Kauf von Klassikern auch nur über den Gebrauchtmarkt, bei dem ich lediglich einen Sammler-Wert zahle - mal mehr, mal weniger hoch. Auch hier wieder ein Vorteil, wenn mir diese Klassiker online angeboten werden. Denn wenn ich diese dann (nochmal) kaufe, geht mein Geld an die Publisher und damit die Entwickler. Damit setze ich auch ein Zeichen. Kaufe ich sämtliche Thief-Titel, sage ich damit zu Square Enix "Schaut mal, ich kaufe noch Thief, ich mag die Titel und JETZT MACHT ENDLICH EINE FORTSETZUNG (sorry, Cap Lock)!"

    Wie gesagt, Account-Anbindung macht die Spieler abhängig von den Anbietern, digitale Distributionen bieten aber auch einfach zu viele Vorteile. Ich bleibe jedenfalls auf die Entwicklung gespannt, da ich denke, wir stehen damit noch relative am Anfang.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Hallo! Zunächst einmal recht herzlichen Dank, für die ausführliche Antwort!

      Grundsätzlich mag ich Downloadspiele schlicht nicht, weil mir als Sammler halt die Schachtel fürs Regal fehlt. Davon ab, bin ich ihnen aber auch nicht so abgeneigt. Besonders eben, wie du schon anführtest, bei kleinen Titeln, die es nicht in den herkömmlichen Verkauf im Laden schaffen.

      Dabei sehe ich Systeme wie Steam auch wegen der Sicherheit kritisch. Derzeit werden ständig Accounts und Webseiten gehackt. Wenn ich mir vorstelle, ich hätte mehrere Dutzend Spiele im Wert von vielleicht mehreren Hundert Euro auf so einem Account und der ist von Heute auf Morgen mit einmal weg ...
      Von der Abhängigkeit durch den Anbieter einmal abgesehen, man erinnere sich an das Fiasko mit Prey damals, wo der Anbieter Pleite ging, aber glücklicherweise hat Steam das dann übernommen.

      Besser als Steam, viel besser, ist übrigens "Good old Games" (gog.com). Eine tolle Webseite um zu 99 Prozent alte Klassiker nachzuholen. Dazu kommen ein paar aktuelle Spiele wie halt The Witcher 2 oder der Indie-Hit Legend of Grimrock. Alle alten Titel sind kompatibel zu Windows 7 (die Spiele sind in einem eigenen Installer gepackt und verwenden DosBox, was man allerdings nicht merkt) und das Beste ist: GoG verzichtet vollständig auf jegliche Form von DRM! Einmal gekauft kann man sich die Spiele so oft runterladen wie man möchte, aber eben auch zu Hause problemlos archivieren und ohne Onlineaktivierung jederzeit installieren und spielen. Ich selbst habe dort im Laufe der Zeit sogar schon stolze neun Klassiker völlig umsonst abgestaubt! Da gibt es immer mal wieder solche Geschenkaktionen. Auch die ersten Thief-Teile bekommt man dort!
      Eine bessere (und abseits von Abondonware-Seiten völlig legale) Möglichkeit geschichtsträchtige Spiele nachzuholen gibt es nicht!

      Ich bin also wie gesagt nicht völlig gegen Downloadspiele. Auch auf den Konsolen haben sie ihre Berechtigung, wenn man z.B. alte SNES-Klassiker nachholen möchte. Allerdings müssen die Hersteller hier meiner Ansicht nach teilweise noch ordentlich nachbessern. Einmal online gekaufte Klassiker müssen auch kostenlos bei einer Nachfolgekonsole herunterladbar und spielbar sein, ein PS1 Spiel wie Final Fantasy VII neu kaufen zu müssen, bloss weil die PS3 durch die PS4 abgelöst wurde, geht z.B. irgendwie gar nicht! Ich bin gespannt, was die Hersteller da machen werden.

      Ich sehe das Ganze auch Abhängig vom Geld. Wenn ein Spiel 50 oder mehr Euro kostet, dann will ich gefälligst auch einen Datenträger und eine Schachtel. Wenn ein Klassiker oder ein Indie-Titel nur als reiner Download für unter 10 Euro zu haben sind, dann ist eine rein digitale Version völlig in Ordnung, sofern die Konditionen benutzerfreundlich sind.

      Und wer wirklich auf die Packung etc. verzichten will, sei es wegen Platzmangel, da geht eben auch nichts über das DRM-freie System von Good old Games, wobei es eben leider nur sehr wenige aktuellere Spiele dort gibt, wie eben Witcher 2.

      Löschen
    2. Achso, noch ein Nachtrag. In dem Artikel ging es auch weniger um Digitale Distribution an sich sondern mehr um dne Onlinezwang und die damit einhergehende Entrechtung des eigentlichen Eigentümers einer Software - dem Käufer. Ich denke, hier ist auch der Gesetzgeber gefordert, einmal klare Regelungen zu schaffen.

      Ich finde zum Beispiel, was Blizzard derzeit bei Diablo 3 abzieht, geht gar nicht! Bei einem Offline-Singleplayertitel könnte ich mir z.B. Rüstungen, die ich nicht schaffe selbst zu erspielen einfach durch Cheats herbeizaubern. Blizzard hingegen beschränkt den Itemdrop künstlich, bzw. reguliert diesen nach eigenem Gutdünken, und zwingt die Spieler schon quasi in das Auktionshaus, wo diese u.U. gegen echtes Geld - und Blizzard kassiert mit - Items kaufen müssen. Solche Abzocke und die Ausrichtung des ganzen Spielprinzips auf so ein System finde ich einfach nur widerlich! Und wer es wagen sollte, D3 wie ein herkömmliches offline Singleplayerspiel zu sehen und sich Items ercheatet (ohne das er damit überhaupt Handel treiben will sondern nur für sich selbst) der läuft Gefahr, dass ihm der Account gesperrt und das Spiel damit weggenommen wird. Weiß ich nicht, finde ich gar nicht in Ordnung!
      Ebenso dämlich, wer das Spiel digital kauft, der darf drei Tage lang nur bis Level 13 und Akt 1 zocken, erst dann wird der Rest freigeschaltet. Hallo? Die haben sie echt nicht mehr alle!

      Löschen
  8. Ja, ich fürchte man kann mir durchaus ankreiden etwas am eigentlichen Artikel vorbeigeschrieben zu haben. Dafür entschuldige ich mich, da kommt eine gewisse Vorbelastung durch Gespräche in Foren etc. aus mir raus.

    Von gog.com hört man in letzter ja häufiger und bis vor kurzem hatte ich auch noch nie was von der Seite gehört. Eben habe ich mal etwas rein gekuckt und ich als Steam-Fan muss ja sagen: Was ich spontan gesehen habe gefällt mir wirklich gut. Besonders wegen einigen Details, die ich speziell an Steam (und jede Nachfolge-Plattform wie Origin) bemängeln wurde, wie einheitliche Preise oder keine Probleme mit Cut-/Uncut-Fassungen. Auch einige Perlen gibt es, die man "dort drüben" nicht bekommt.
    Die DRM-Freiheit ist auch wirklich sehr schön und ich hatte mich vorher schon gefragt, ob es sowas nicht auch in Steam gebgen könnte. Aber ich fürchte die Piraterie würde dann zu stark überhand nehmen. Ich glaube zwar nicht, die Spiel-Industrie würde durch Tauschbörsen und Torrents untergehen (viel wahrscheinlicher frisst sie sich selber), aber zu leicht sollte man es den Pirateristen auch nicht machen. Ich bin da ziemlich misstrauisch, aber ich kann mich natürlich auch komplett irren.

    Zustimmen möchte ich auf jeden Fall bezüglich den Nachbesserungen bei den Konsolen. Denn es ist schon frech, für jede Konsole das selbe Spiel nachkaufen zu müssen. Bei Klassikern wie Street Fighter II und so weiter kein Problem (im Gegenteil), aber mir wäre ein "Sony-Konto" für Sony-Konsolen auch wesentlich lieber. Was aktuell mit der PS3 und den PS2-Spielen als Download- und HD-Versionen läuft ist ziemlich frech.
    Aber diesbezüglich stehen wir ja auch so ziemlich am Anfang.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Sorry für die späte antwort, ich war ein paar Tage im Urlaub.

      Zunächst, was das nachkaufen von Klassikern angeht. Also ich denke, es ist okay, wenn man ein altes SNES Modulspiel virtuell noch einmal kaufen muss, obwohl man das Modul besitzt. Dafür kann man es dann ja auch ohne SNES nutzen und spart sich ggf. auch den Batterieaustausch und ähnlcihe Unannehmlichkeiten, die ja auch Kosten verursachen würden. Allerdings sollten dann, wie gesagt, von da an die Titel an einen Hersteller-Account gebunden sein und auch für die nachfolgenden Konsolen kostenfrei zur Verfügung stehen. Etwa wenn man ein Spiel auf Wii kauft, dann muss es später auch auf WiiU nutzbar sein.

      Das Thema Raubkopien ist natürlich kontrovers. Ich verstehe den Wunsch der Hersteller, ihre Spiele zu schützen. Aber warum nicht durch eine schnöde Seriennummer, wie bei Anwendungssoftware? Meinbetwegen auch mit einer "weichen" Onlineabfrage. Ist der Rechner online fragt die Software ab, ob die Nummer valide ist. Kann der Server nicht erreicht werden (im Zweifel weil der Hersteller pleite ist) muss bei einer nicht möglichen Verbindung die Software sich allerdings dennoch selbst freischalten. Das ist sicher weitab von perfekt aber immerhin kundenfreundlich!

      Generell sehe ich ausgerechnet Firmen wie GoG eigentlich durch Raubkopien bedroht. Durch die niedrigen Preise sinkt die moralische Hemmschwelle. Das Alter der meisten Software mag eine weitere Rolle spielen. Trotzdem verkaufen sich gerade DRM-freie Spiele wie The Witcher oder Legend of Grimrock wie geschnitten Brot. Noch interessanter wird, ich habe letztens irgendwo in einer News gelesen, dass bei Filesharern nicht die DRM-freie Version von The Witcher 2 verteilt wurde, sondern gerade die geschützte, da es für die Cracker ein Sport ist, den Kopierschutz auszuhebeln.
      Ich denke einfach, dass gute Spiele sich auch verkaufen! Viele Spieler möchten auch die Hersteller unterstützen, damit diese weiter gute Spiele machen können. Und wer nur die Titel kauft, die ihn wirklich interessieren und die er spielt, der wird durch den Kauf von Spielen ja auch nicht arm.
      Ich glaube, viele Raubkopierer sind eher "Sammler", die alles haben "müssen" aber es eigentlich gar nicht nutzen. Viele Gelegenheitsspieler hingegen würden aus Desinteresse an der Thematik vielleicht gar nicht spielen, wenn sie das Spiel nicht kostenlos kriegen. Was wohl keiner ernsthaft glaubt ist, dass jede heruntergeladene Raubkopie ein entgangener Verkauf ist.

      Ich denke, die Menschen sind bereit Geld auszugeben. Dies zeigt doch insbesondere auch der Verkauf von MP3s. Obwohl die Musik sogar legal kostenlos zu bekommen wäre (etwa durch Rippen von Internet-Radiostreams) kaufen unendlich viele Menschen diese. Ich glaube, das Gleiche zählt für Software. Wer ein bestimmtes Spiel wirklich haben möchte, der ist auch bereit Geld dafür auszugeben. Der Anteil Derjenigen, die in so einem Fall dennoch eher zur Raubkopie greifen, dürfte sich im Rahmen halten. Effektiv ist es so, solange etwas kostenlos erhältlich ist, solange werden da immer Leute zugreifen.

      Löschen
  9. Zum Thema Gebrauchtsoftware hat nach dem BGH nun auch der EUGH geurteilt und den Verkauf gebrauchter Software grundsätzlich erlaubt, selbst wenn diese nicht als Datenträger sondern nur als Download vorliegt: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-laesst-Weiterverkauf-gebrauchter-Software-zu-1629754.html

    AntwortenLöschen
  10. Ein wunderschöner klarer Beitrag. Ja das Hauptproblem ist, daß uns die Hersteller von ihnen abhängig machen und somit eine gewisse Macht erhalten. Wir zahlen für etwas aber es gehört praktisch nie wirklich uns und der Hersteller kann weiter auf unbestimmte Zeit über unser Eigentum verfügen und uns jederzeit verbieten, unser Eigentum zu benutzen. Steam geht in seiner Unverschämtheit inzwischen sogar soweit, daß es Menschen grundsätzlich verbieten will, ihre Spiele zu spielen, die in einem der USA nicht freundlich gesinnten Staat leben. Orwellsche Totalversklavung läßt grüßen. Mein von mir erarbeitetes und gekauftes Eigentum darf ich praktisch nur noch benutzen, wenn ich mir von den USA meine politische Gesinnung vorschreiben lasse. Wer jetzt noch nicht begriffen hat, wohin die Reise geht, dem ist eh kaum noch zu helfen. Gruß aus dem Erzgebirge, Lancelot.

    AntwortenLöschen

Kommentar veröffentlichen